Schlagzeilen
Das Jahr ist noch jung. Doch die Ampel hat sich von ihrem Vorsatz, weniger zu streiten, bereits verabschiedet. Das schadet nicht nur ihr, sondern auch dem Land.
Die iranische Justiz hat erneut einen Demonstranten der landesweiten Proteste vom Herbst 2022 hinrichten lassen. Deutsche Abgeordnete versuchen unterdessen, gegen die Todesstrafen vorzugehen.
Millionenverluste, »Dschungelstar« Claudia Effenberg als Modeberaterin, ein Ex-Chef, der nicht aufgeben will: Der Skandal um die Volksbank Schmalkalden wird immer bizarrer. Jetzt proben die Eigentümer den Aufstand gegen die Finanzaufsicht.
Die globale Wirtschaft wächst laut dem Institut für Wirtschaftsforschung in diesem Jahr wahrscheinlich weniger stark als erwartet. Deutschland gehört demnach zum Schlusslicht im weltweiten Vergleich.
Der russische Krieg bedroht auch das kulturelle Erbe der Ukraine: Denkmäler, Museen oder Archive sind Ziel von Angriffen. Kulturinstitutionen in Tschechien wollen die Ukraine nun dabei unterstützen, ihr Kulturerbe zu bewahren. Von Marianne Allweiss.
Im US-Wahlkampf wird der Ton rauer: Präsident Joe Biden mokiert sich in einem neuen Video über Donald Trump.
"I have a dream": Diese Worte machten Martin Luther King weltberühmt.
Auch in Frankreich gehen derzeit zahlreiche Bauern auf die Straße. Sie protestieren gegen steigende Energiekosten, den Preis für Agrardiesel und schwindendes Einkommen. Im südlichen Pamiers kam eine Landwirtin dabei ums Leben.
Im Tarifstreit mit der Bahn ruft die GDL zum längsten Streik in der Unternehmensgeschichte auf. Die Fronten sind verhärtet. Müssen Bahnreisende jetzt mit Dauerstreiks rechnen? Von A. Leimbach und S. Clodius.
Generalsekretär Stoltenberg spricht von einem Booster für die Verteidigung: Die Nato hat mit einem deutschen und einem französischen Unternehmen Deals über 220.000 Geschosse abgeschlossen.
Ungarn und die Türkei sind die einzigen Bündnispartner, die dem Nato-Beitritt Schwedens noch nicht zugestimmt haben.
Die Partei "Die Heimat" - früher NPD - erhält keine Parteienfinanzierung mehr. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund sei ihre Ausrichtung, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.