Schlagzeilen
Der Klimawandel als Bedrohung der Menschenrechte: Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs ist wegweisend, es drängt die Staaten beim Klimaschutz zum Handeln. Und es ist damit zu rechnen, dass diese auch gehorchen werden, meint Gigi Deppe.
Eine Gruppe Seniorinnen hat die Schweiz erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf mehr Klimaschutz verklagt. Die Schweizerische Volkspartei nennt das Urteil eine »dreiste Einmischung«.
Die Zahl der ausländischen Straftäter ist gewachsen. Nun gibt es eine hitzige Debatte darüber, welche Folgen es geben sollte.
Der armenische Politologe Benyamin Poghosyan warnt vor einer neuen aserbaidschanischen Offensive. Er sagt, Autokrat Alijew habe noch geostrategischen »Appetit«, sein Ziel sei eine gemeinsame Grenze mit der verbündeten Türkei.
Rente darf nicht gegen Rüstung ausgespielt werden, findet Hubertus Heil. Gerade deshalb muss der Arbeitsminister seine Politik ändern – denn was er vorhat, gleicht einem Generationendiktat.
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Die Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten. Es soll auch die Volksfeste treffen – und einen beliebten Park.
100 Milliarden Euro beträgt das Sondervermögen für die Bundeswehr erhalten. Nun ist klar: Der größte Teil ist bereits verplant. Wie es weitergeht, ist umstritten.
Der Betrieb für das Rügener LNG-Terminal ist bewilligt – das ist zugleich der Startschuss für den juristischen Kampf gegen die Anlage. Die Gemeinde Binz will vor Gericht ziehen, womöglich auch die Deutsche Umwelthilfe.
Die bayerische Regierung spricht von einer »Herabwürdigung der Heimatvertriebenen«: Im Namen eines Bundesinstituts ist der Passus »der Deutschen« gestrichen worden. Nun soll der Bundesrat aktiv werden.
2017 zog die AfD in den Bundestag ein – und erhielt seitdem stets Einladungen zum Bundespresseball. In diesem Jahr soll es anders sein. Ein AfD-Sprecher wünscht den Teilnehmern »von Herzen eine rauschende Ballnacht«.
Seit Jahren versucht der leibliche Vater eines Kindes vor Gericht, sich auch die rechtliche Vaterschaft zu erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun zum Teil Recht - und stärkt damit die Position von Trennungsvätern. Von K. Hempel.