Schlagzeilen
Die deutsche Wirtschaft ist im ersten Quartal geschrumpft. FDP-General Djir-Sarai nimmt deshalb nun Wirtschaftsminister Habeck in die Pflicht.
Bis zu 80 Wagner-Söldner sollen bei einem Hinterhalt in Mali ums Leben gekommen sein. Daran offenbar beteiligt: der ukrainische Militärgeheimdienst.
Deutsche Brauer haben im vergangenen Jahr rund doppelt so viel alkoholfreies Bier gebraut wie im Jahr 2013, auch dank hoher Nachfrage aus dem Ausland. Die Produktion von Bier mit Alkohol ging dagegen zurück.
Das Bundesverfassungsgericht kippt eine Regelung der Ampel-Wahlrechtsreform zugunsten von CSU und Linken. Damit macht sie die Kläger froh, ohne die Koalition groß zu düpieren. Das klassische Karlsruher Muster. Leider.
Nach der umstrittenen Präsidentenwahl kommt es in Venezuela zu immer heftigeren Ausschreitungen. Polizeibeamte haben offenbar ihren Dienst quittiert.
Erst kürzlich hatte der Softwarekonzern SAP sein Management neu sortiert, jetzt verlassen zwei weitere Topmanager die Führungsriege. Firmenchef Christian Klein bekommt übergangsweise noch mehr Verantwortung.
Dem Zoll fehlen laut einem Medienbericht offenbar viele Mitarbeiter für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung. Die Opposition wirft der Bundesregierung vor, Lohnbetrug »billigend in Kauf zu nehmen«.
Russland gilt als mächtig. Doch dieser Eindruck täuscht gewaltig, sagt Historiker Timothy Snyder. In einer Hinsicht sei das Kremlregime allerdings außerordentlich erfolgreich.
Sie sorgt für Unruhe und Ärger unter Immobilienbesitzern: die Grundsteuerreform. Expertin Gisela Färber findet aber, dass die Vorteile überwiegen: Viele, die jetzt über Steigerungen klagen, hätten bisher zu wenig gezahlt.
Bereits am Montag war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlreform online abrufbar – einen Tag vor Verkündung. Noch hat das Gericht keine Erklärung.
Die Ampel will den Bundestag mit einer Wahlrechtsreform verkleinern. Ein Teil der Reform ist jedoch verfassungswidrig. Trotzdem sehen sich nun alle als Sieger.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist da: Die Neuregelung des Wahlrechts ist in Teilen verfassungswidrig – und muss überarbeitet werden.