Schlagzeilen
Schwellungen und steife Gelenke - eine rheumatoide Arthritis kann stark einschränken. Eine neue Studie zeigt: Eine experimentelle Therapieform könnte bei schweren Fällen helfen. Von Veronika Simon.
Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten – Innenministerin Faeser begrüßt das Urteil. Und sie betont: Das Vorgehen der Behörde sei kein »Mittel der politischen Auseinandersetzung«.
Nach einer erneuten Demo von Islamisten in Hamburg hat sich jetzt auch Markus Söder in die Debatte eingeschaltet. Er fordert drastische Konsequenzen.
Immer mehr Drogen werden am Hamburger Hafen sichergestellt. Der Handel scheint zu boomen - und parallel nimmt die Gewalt in der Stadt zu. Bei 11KM gibt ein Aussteiger Einblicke in die Welt der Drogenbanden und warnt vor einer Eskalation.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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Studierende haben das Recht, gegen die israelische Politik zu demonstrieren. Neue Formen des Erinnerns könnten dazu beitragen, dass sie dies auf angemessene Weise tun.
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hervor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
Besonders gefährliche Schlammlawinen aus Asche und Schutt haben auf der indonesischen Insel Sumatra Bergdörfer geflutet und Menschen mitgerissen. Mindestens 37 Menschen starben, zahlreiche werden noch vermisst.
Seit Freitag steht die Region Charkiw unter Dauerbeschuss der Russen. Die erbitterten Kämpfe sind womöglich eine Finte des Kremls, vermutet die Armeeführung in Kiew. Der Hauptschlag könnte woanders stattfinden. Von R. Barth.
Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten.