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Bundesverwaltungsgericht: Anwohner können gegen Gehwegparker vorgehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann: Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Urteil.

Quelle: ARD-aktuell / tagesschau.de