Deutschland
Ein Ehepaar setzte sich über ein EU-Verbot hinweg – und nahm Zehntausende Euro ein, indem es russische TV-Sender über das Internet anbot.
Israels Premier Benjamin Netanyahu zeigt sich vor der Uno-Generalversammlung kampfeslustig. Er wolle den Krieg fortführen, bis der »vollständige Sieg« erreicht sei. Zu einem möglichen Waffenstillstand sagt er nichts.
Shigeru Ishiba soll Japans neuer Premier werden. Bei Wählern ist er beliebt - auch weil er in keinen der jüngsten Skandale verwickelt war. In der Partei eckte er aber lange Zeit an. Jetzt hat er es an die Spitze geschafft. Von T. Iffland.
Seit Längerem wächst der Druck auf die Bundesregierung, mehr Menschen aus Deutschland abzuschieben.
Das Landesverfassungsgericht in Thüringen soll nach dem Streit im Landtag drängende Fragen klären. Bislang hatte die AfD keinen Einfluss auf die Wahl der dortigen Richter - künftig aber schon. Von Viktoria Kleber.
Ein Grünen-Papier fordert ein Ende der Steuerfreiheit von Gewinnen aus Immobilienverkäufen und eine »Milliardärsteuer«. Einer der Autoren ist Andreas Audretsch, der designierte künftige Wahlkampfleiter der Partei.
Wie sich die Grünenspitze um Robert Habeck herum neu sortiert. Wer jetzt ein AfD-Verbot fordert. Und wie aussichtslos die Lage für viele Kinder in Gaza ist. Das ist die Lage am Freitagabend.
Nach den Vorgängen im Thüringer Landtag fordern einige Politiker ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind aber hoch. Von Christoph Kehlbach.
Deutschland will mehr als 10.000 ausreisepflichtige Asylsuchende in die Türkei abschieben. Die ersten Flieger sind bereits gestartet.
Meta soll eine weitere Millionenstrafe wegen Verstößen gegen EU-Datenschutzgesetze zahlen. Der Facebook-Mutterkonzern habe Passwörter der Nutzer nicht ausreichend geschützt, lautet der Vorwurf.
Co-Parteichefin Weidel soll die AfD als Spitzenkandidatin in den Bundestagswahlkampf führen. Laut einem Medienbericht erwägt der gegenwärtige thüringische Landesvorsitzende Höcke eine Kandidatur für den Bundestag.
In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei.