Gesundheit
Wurde Prinz Harry zum 75. Geburtstag seines Vaters eingeladen? Er selbst sagt nein – und kritisiert die »Sunday Times«.
Harald Mayer lebt mit Multipler Sklerose. Weil der 52-Jährige selbst entscheiden will, wann er seinem Leben ein Ende setzt, verklagt er die Bundesrepublik auf ein tödliches Mittel. Nun ist er in dritter Instanz gescheitert.
Das Hamburger Geiseldrama war ein Extremfall, doch die Statistik zeigt: Kindesentziehungen geschehen häufig. Familienrechtlerin Karin Delerue erklärt, was betroffene Mütter oder Väter unternehmen können.
In Nordrhein-Westfalen ist ein Rettungswagen im Einsatz mit einem anderen Auto zusammengestoßen. Dabei erlitten sieben Menschen Verletzungen – unter ihnen auch ein Notarzt.
Auf Sylt ist ein Zug mit einer Rinderherde kollidiert. Menschen wurden nicht verletzt. Für einige Tiere ging es weniger glimpflich aus.
Beleidigungen, Hitlergruß, Drohung: Ein Zuschauer soll bei einem Spiel eines jüdischen Fußballvereins »seinem Antisemitismus freien Lauf« gelassen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihn angeklagt.
Die Polizei hat nach längeren Ermittlungen drei mutmaßliche Schleuser gefasst. Sie sollen Migranten in Transportern zusammengepfercht haben, um sie über den Balkan nach Deutschland zu bringen.
Schulen in Deutschland haben ein naturwissenschaftliches Problem: Es fehlen Fachlehrkräfte, den Kindern und Jugendlichen fehlen Begeisterung und Können. Mit möglicherweise fatalen Folgen für die Volkswirtschaft.
Der Musiker Gil Ofarim steht in Leipzig vor Gericht. Die Anklage befindet, der im Zentrum der Antisemitismusvorwürfe stehende Davidstern-Anhänger sei gar nicht zu sehen gewesen, die Verteidigung sieht »Aussage gegen Aussage«.
Das Personal machte Feierabend und übersah dabei offenbar, dass eine Kundin noch Kleider anprobierte. Die Frau wurde eingeschlossen – eine Nacht in dem Laden blieb ihr jedoch erspart.
Das Personal machte Feierabend und übersah dabei offenbar, dass eine Kundin noch Kleider anprobierte. Die Frau wurde eingeschlossen – eine Nacht in dem Laden blieb ihr jedoch erspart.
Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.